Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen sowie für Soloselbstständige (Novemberhilfe / Dezemberhilfe)

Betriebe, welche vom derzeitigen Teil-Lockdown betroffen sind können seit November eine Überbrückungshilfe beantragen. Das Gesamtvolumen der Wirtschaftshilfe beträgt ca. 10 Milliarden EURO. 

 

Einen Antrag auf Förderung können kleine und mittelständische Unternehmen sowie Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen, Solo-Selbständige sowie Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb stellen. Der Sitz oder die Betriebsstätte muss innerhalb Deutschlands bzw. in Sachsen liegen und die Geschäftstätigkeit musste infolge der Corona-Krise zu wesentlichen Teilen eingestellt werden.

 

Die Anträge auf Überbrückungshilfe müssen ausschließlich elektronisch über registrierte Steuerberater/in, Wirtschaftsprüfer/in oder vereidigte Buchprüfer/in eingereicht werden. Die Antragsfrist endet am 31.12.2020.

 

Neu: Soloselbständige können bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro direkt Anträge online stellen. Also ohne die Einschaltung von Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, vereidigten Buchprüfer*innen oder Rechtsanwält*innen.  Als Bezugsrahmen für den Umsatz kann neben dem November bzw. Dezember 2019 auch der durchschnittliche Vorjahresumsatz 2019 zugrunde gelegt werden. Für eine Antragstellung sind besondere Identifizierungspflichten für die Soloselbstständigen notwendig. Zwingend erforderlich für die Authentifizierung im Direktantrag ist ein ELSTER-Zertifikat.  

 

Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Novemberhilfe vom Bundesministerium der Finanzen:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2020-11-05-faq-ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html

 

Login zum Antrag auf Überbrückungshilfe vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html